Bevor der Hammer fällt, machen wir lieber Nägel mit Köpfen
Wird das Pfandgut nach dem Ablauf der Kreditlaufzeit nicht abgeholt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, es innerhalb von sechs Monaten öffentlich zu versteigern. In diesem Zeitraum besteht immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug auszulösen. Damit das gelingt, erarbeiten wir mit unseren Kreditnehmern gern eine individuelle Lösung.
Unsere Auslösequote liegt weit über dem Branchenschnitt: bei über 90 %!
Partner
Das Auktionshaus Meyer erfüllt in unserem Auftrag die Versteigerungspflicht.
Link: www.auktionshausmeyer.de

