Bevor der Hammer fällt, machen wir lieber Nägel mit Köpfen

Wird das Pfandgut nach dem Ablauf der Kreditlaufzeit nicht abgeholt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, es innerhalb von sechs Monaten öffentlich zu versteigern. In diesem Zeitraum besteht immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug auszulösen. Damit das gelingt, erarbeiten wir mit unseren Kreditnehmern gern eine individuelle Lösung.

Partner

Das Auktionshaus Meyer erfüllt in unserem Auftrag die Versteigerungspflicht.

Link: www.auktionshausmeyer.de


Wo liegt Ihr Fahrzeug preislich?

Wir nennen Zahlen, sobald Sie uns Ihre Fahrzeugdaten mitgeteilt haben. Hier gehts zum Anfrage-Formular.

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Oder rufen Sie uns an: 040 / 28 51 48 76