FAQ: oft gefragt, offen beantwortet
Welche Laufzeit hat ein Kfz-Pfandkredit?
In der Regel beträgt die Laufzeit eines Pfandkredits drei Monate. Sie kann nach Absprache und Zahlung aller laufenden Kosten und Zinsen einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.
Das Fahrzeug kann jederzeit, also auch vor Ablauf der drei Monate, durch Rückzahlung der Kreditsumme sowie der fälligen Zinsen und Gebühren ausgelöst werden.
Was passiert, wenn ein Kfz nicht ausgelöst wird?
Nach Ablauf der Kreditlaufzeit sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, das Pfandgut innerhalb eines halben Jahres öffentlich zu versteigern. Bis dahin besteht immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug gegen Tilgung von Zinsen, Kosten und der Rückzahlung der Darlehenssumme wieder auszulösen.
Sollte der Versteigerungserlös die gesamten Kosten und Zinsen des Pfandguts nicht erzielen, so ist ein Eingriff in das Privatvermögen des Kunden ausgeschlossen. Es haftet lediglich das Pfandgut. Wenn bei der Versteigerung ein Überschuss erzielt wird, der das Darlehen und aufgelaufenen Kosten übersteigt, zahlt Hansepfand diesen an den Kunden aus.
Wir sind aber immer bestrebt, eine Lösung zu finden, die es dem Kreditnehmer erlaubt, sein Pfandgut wieder auszulösen. Das gelingt uns in mehr als 90 % der Fälle!
Wo werden die Fahrzeuge aufbewahrt?
Die Fahrzeuge werden in unseren alarmgesicherten und klimatisieren Garagen innerhalb Hamburgs professionell eingelagert. Aus Diskretions- und Sicherheitsgründen dürfen sie nicht von Betriebsfremden betreten werden. Damit entsprechen wir – ganz nebenbei – auch den strengen Auflagen der Behörden.
Wie steht es mit der Diskretion?
Diskretion ist jederzeit garantiert. Wir treffen unsere Kunden ausschließlich nach vorher fest vereinbarten Terminen, damit diese einander nicht begegnen können. Die Fahrzeuge sind vor fremden Blicken ebenfalls sicher, denn sie stehen in nicht einsehbaren Hallen.
Sämtliche Kundendaten werden bei Hansepfand selbstverständlich absolut vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
Ist das Fahrzeug versichert?
Das Fahrzeug genießt während der Kreditlaufzeit den Schutz unserer Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Sollte es beschädigt oder gar gestohlen werden, würde der Schaden in voller Höhe ersetzt werden. Auch bei zugelassenen und somit bereits vom Halter versicherten Fahrzeugen tritt unsere Versicherung ein, sollte es notwendig sein. So ist sichergestellt, dass im (höchst unwahrscheinlichen) Fall der Fälle keine Hochstufung bei der Versicherungsprämie erfolgt.
Was passiert beim Verlust eines Pfandscheins?
Der Pfandschein ist ein wichtiges Dokument, dessen Verlust uns sofort anzuzeigen ist, damit wir ihn sperren können. Dazu brauchen wir eine eidesstattliche Versicherung des Kunden, worin er erklärt, den Pfandschein verloren zu haben. Er bekommt daraufhin einen neuen Pfandschein ausgestellt oder kann das Pfandgut auslösen.
