Überbrückungshilfe: Mit unserem Kfz-Pfandkredit starten Sie wieder richtig durch!
Der Pfandkredit
Geld gegen Pfand - und nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit bekommen Geld- und Pfandgeber ihren Teil zurück. So einfach funktioniert ein Pfandkredit. Kein Wunder also, dass sich dieses unkomplizierte und sichere Kreditmodell seit jeher großer Beliebtheit erfreut. Bereits seit dem Frühmittelalter liegen dem Pfandkredit gesetzliche Regelungen zugrunde. Kfz-Pfandkredite kamen freilich erst etwas später ins Spiel.
Was ist ein Kfz-Pfandkredit?
Es handelt sich um einen Kurzzeitkredit, dessen Laufzeit in der Regel drei Monate beträgt. Zur Absicherung des Kredits kommen Kraftfahrzeuge aller Art in Frage. Sie werden als Pfand bei uns eingelagert.
Um zu sehen, ob Sie alle Unterlagen beisammen haben, die für einen Kfz-Pfandkredit erforderlich sind, werfen Sie einfach einen Blick auf die Checkliste.
Wie funktioniert ein Kfz-Pfandkredit?
Zeigen Sie uns einfach, womit Sie vorgefahren sind: ob Pkw, Lkw, Motorrad, Motorboot, Anhänger oder Wohnmobil. Anhand von DAT Schwackeliste und persönlicher Begutachtung können wir umgehend den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln und Ihnen eine faire Pfandsumme nennen.
Haben Sie keine Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu uns zu bringen, zum Beispiel einen abgemeldeten Oldtimer? Kein Problem. Wir kommen gern zu Ihnen.
Für wen eignet sich der Kfz-Pfandkredit?
Unser Kundenkreis ist breit gefächert und umfasst sämtliche Berufsgruppen. Vor allem erfolgreiche Selbstständige und Freiberufler gehören dazu. Ihr monatliches Einkommen kann von Monat zu Monat sehr stark variieren, und nicht selten sind bis zum Abschluss eines größeren Projekts (und dem damit verbundenen Geldeingang) einige Wochen oder gar Monate zu überbrücken. Ein Pfandkredit bietet hier eine perfekte Lösung, die weder eine Schufa-Auskunft noch ein aufwändiges Antragsprozedere erfordert.
Ihre Vorteile:
- Kurzfristig neuer Handlungsspielraum
- Keine Bonitäts-Überprüfung und kein Schufa-Eintrag
- Keine Einkommensnachweise erforderlich
- Völlig unbürokratische Abwicklung
- Unternehmer können Pfandkredit-Zinsen und Geschäftsgebühren steuerlich voll absetzen und beim in Pfand gegebenen Fahrzeug eine volle Abschreibung vornehmen
- Eine umfassende Auflistung finden Sie hier
